bodyworx

AGB

1. Geltungsbereich

Unter den Begriffen „BodyWorx Fitness Company“ und „BodyWorx Express“ werden verschiedene Fitnesscenter an verschiedenen Standorten in der Schweiz betrieben. Die eigenständigen
Betreibergesellschaften sind jeweils juristische Personen gem. Schweizerischem Obligationenrecht (OR). Sämtliche Betreibergesellschaften werden unter dem Begriff BodyWorx (nachfolgend: BodyWorx) zusammengefasst.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx Fitnesscentern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Hausordnung sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.

2. Bedingungen

BodyWorx stellt den Mitgliedern ihre Anlage und Einrichtungen während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein
integrierter Vertragsbestandteil darstellt, ist einzuhalten.

3. Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen akzeptiert das Mitglied die AGB. BodyWorx behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf zu ändern. Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit abrufbar auf www.body-worx.ch. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.

4. Mitgliedschaft

4.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Im Fitnesscenter sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche unter 18 Jahre einreichen. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert und muss daher nicht gekündigt werden.

4.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Zutrittskontrolle zu den Anlagen und den Einrichtungen von BodyWorx eine Fotografie von ihm erstellt wird. Diese Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Zutrittskontrolle und wird lediglich für diesen Zweck gespeichert und nicht weiterverwendet. Das Bild wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.

4.3 Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug des Mitglieds (siehe 12.3), eine ärztliche Trainingsdispens (siehe 12.4) sowie ein Hausverbot (siehe 13.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

4.4 BodyWorx behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Mitgliederanzahl einzuführen.

5. Angebot und Preise

5.1 BodyWorx bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Das Angebot richtet sich nach den einzelnen Mitgliedschaften. Alle übrigen in der Anlage angebotenen Leistungen sind im
Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Details sind der Preisliste zu entnehmen. Diese ist jederzeit abrufbar auf www.body-worx.ch und kann von BodyWorx zu jeder Zeit geändert werden. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren.

5.2 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.

6. Mitgliederausweis

6.1 Dem Mitglied steht als Mitgliederausweis ein Chiparmband (CHF 30.00) oder ähnliches zur Auswahl.

6.2 Der Mitgliederausweis wird bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit dem oben genannten Betrag in Rechnung gestellt und ist im Eigentum des Mitglieds.

6.3 Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chip elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Mitglied als Quittungsbeleg zur Verfügung.

6.4 Bei Verlust oder Defekt muss das Mitglied einen neuen Mitgliederausweis erwerben. Für allfällige Schäden haftet die Person, auf deren Namen das Chiparmband bzw. die Mitgliederkarte lautet.

7. Gesundheitszustand

Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und/oder ein ärztlicher Eingriff (Operation etc.) stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.

8. Termine

8.1 Kann ein vereinbarter Termin vom Mitglied nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Ansonsten wird der Termin mit einer Pauschale von CHF 20.00 verrechnet.

8.2 Das Erteilen von Personaltraining, unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausschliesslich den angestellten Instruktoren von BodyWorx gestattet. Von Mitgliedern privat erteilte Personaltrainingsstunden sind verboten und verstossen gegen diese AGB’s sowie die Hausordnung. Einzige Ausnahme bildet eine schriftliche Bewilligung von BodyWorx, welche auf Gesuch hin erteilt werden kann. BodyWorx kann ein solches Gesuch aber ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. bereits erteilte Bewilligungen jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

8.3 Dem Mitglied steht je nach Mitgliedschaft ein begleitetes Training mit einem Fitnesstrainer zur Verfügung. Kann während der betreuten Öffnungszeiten kein Training stattfinden, kann in Absprache mit BodyWorx dieses Training auch ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten angeboten werden.

9. Zahlung

9.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen.

9.2 Die am Empfang verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Barzahlung, Debit- und Kreditkarte, PostFinance Card und MaestroCard (EC-Direkt).

9.3 Die Bezahlung im Webshop erfolgt mittels Debit- oder Kreditkarte verschlüsselt über ein 128-bit SSL Zertifikat, was einen sicheren Zahlungsmodus garantiert.

9.4 Akzeptierte Debit- und/oder Kreditkarten sind Master Card, VISA sowie American Express. Die Kommissionsgebühr hat das Mitglied zu tragen. Die aktuellen Kosten liegen am Empfang beim BodyWorx auf.

10. Haftung

10.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von BodyWorx oder deren Personals ausgeschlossen.

10.2 Wird durch unsachgemässe Behandlung der Anlage und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber BodyWorx für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.

10.3 BodyWorx haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von jeglichen persönlichen Gegenständen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Anlage und den Einrichtungen von BodyWorx. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.

11. Öffnungszeiten und Notfallmanagement

11.1 Die Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung usw. gem. den angeschriebenen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte die Öffnungszeiten bei den einzelnen Anlagen beachten. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten) und/oder bei
Öffnungszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

11.2 Bei Zugangsbeschränkungen in die Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden (z.B. Vorschrift eines COVID-Zertifikats) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

11.3 Aus einer Betriebsschliessung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

11.4 Gewisse Einrichtungen von BodyWorx werden nicht rund um die Uhr betreut. Ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Wenn sich das
Mitglied allein in den Räumlichkeiten von BodyWorx aufhält, empfiehlt BodyWorx ausdrücklich, das automatische Notrufsystem (z.B. der Handsender mit Fallsensor von „SmartLife“) auf sich zu tragen. Das Mitglied hat besorgt zu sein, die genaue Handhabung des Notrufsystems zu kennen und sich ggf. durch das Personal und/oder durch einen Aushang zu informieren.

12. Nichtbenutzung, TimeStop und Rückerstattungen

12.1 Nichtbenutzung der Anlage und Einrichtungen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.

12.2 BodyWorx bietet grundsätzlich keine Möglichkeit für einen – allgemein bekannten – TimeStop an. Eine Ausnahme bildet die Mitgliedschaft beim Standort „BodyWorx“ an der Turmstrasse 18 (@ 4-Towers). Da gelten jeweils die Bedingungen gemäss dem Merkblatt „Time-Stop“.

12.3 Bei einem Umzug des Mitglieds sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge möglich, sofern der neue Wohnort mehr als 30 km vom nächstgelegenen BodyWorx entfernt ist. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 100.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss die neue Wohnortbescheinigung beigelegt werden.

12.4 Bei einer ärztlich verordneten Trainingsdispens (keine erneute Wiederaufnahme des Trainings auf Lebzeiten) sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge pro rata temporis möglich. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 100.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss das ärztliche Zeugnis beigelegt werden.

13. Zuwiderhandlungen und Hausverbot

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

14. Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden
Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

15. Datenschutz und Videoüberwachung

15.1 Wir achten auf das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die BodyWorx Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Selbstverständlich werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden auch die entsprechenden Mitgliederdaten gelöscht, sofern diese nicht mehr aktiv sind.

15.2 Es besteht die Möglichkeit, dass BodyWorx den Trainingsbetrieb mittels Videoüberwachung überprüft.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug.

Gültig ab 24. August 2021

Unsere Standorte:

BodyWorx Fitness Company AG – Flaggschiff
Turmstrasse 18 (@ 4-Towers)
6312 Steinhausen

BodyWorx Express Eastside AG
Birkenstrasse 43b
6343 Rotkreuz

BodyWorx Express Baar AG
Marktgasse 7
6340 Baar

BodyWorx Express Westside AG (24h)
Baarerstrasse 139
6300 Zug